Zwischenlager
   


Karsten Hinrichsen, Brokdorf
27.12.00

Stellungnahme zu den UVU
für die beantragten Zwischenlager und Interimslager in S-H

Anhang:

Mängel in den UVP-Unterlagen zum
Standortzwischenlager Brokdorf
Standortzwischenlager Brunsbüttel
Standortzwischenlager Krümmel
Interimslager Brunsbüttel
Interimslager Krümmel

  1. Die UVU wurde von Lahmeyer International GmbH durchgeführt, die eine Tochter des Energiekonzerns RWE ist.

  2. Die Aussagen in der UVU beziehen sich ausschließlich auf Unterlagen, die von den Antragstellern (e.on bzw. HEW) vorgelegt wurden. (Ausnahme: Limnius (2000): Floristische und faunistische Übersichtskartierung am Standort des ZL Brokdorf)

  3. Die Nulllösung wurde nicht betrachtet. Darunter versteht der BUND eine Beendigung des AKW-Betriebs spätestens dann, wenn die vorhandenen Abklingbecken gefüllt sind, so daß die Produktion weiteren Atommülls unterbleibt. Damit könnte der Bau zusätzlicher Zwischenlager vermieden werden.

  4. Die denkbaren Vorhabensalternativen sind in keiner der vorgelegten UVU vollständig benannt. Es kommen (unter der Voraussetzung, daß die Atomstromproduktion nicht beendet wird) in Betracht:

    • Bau eines Zwischenlagers zur trockenen Aufbewahrung

    • Bau eines Zwischenlagers zur nassen Aufbewahrung

    • Bau eines Interimlagers

    • Abtransport der abgebrannten Brennelemente

    • in ein zentrales Zwischenlager

    • in ein anderes Standortzwischenlager

    • in ein Endlager

    • zur Wiederaufarbeitung.


    Keine der in den UVU genannten Verfahrensalternativen wird in ihrer Umweltverträglichkeit mit der beantragten Vorhabensvariante verglichen. Es wird lediglich dargelegt, daß die Politik Ziele im Sinne des Vorhabens formuliert hat. (s. unter 5.)

  5. Die Vorhaben werden beantragt, ohne daß es dafür bislang eine rechtliche Grundlage gibt. Die Verabredungen zwischen Betreibern und Bundesregierung im Atom-Konsens sollen zwar in einer Änderung des Atomgesetzes festgeschrieben werden, ob und wann das passiert, ist jedoch unklar; denn Bayern und Baden-Württemberg haben ihren Widerstand bekundet.

  6. Unterschiedliche Repräsentanten der Bundesregierung haben dargelegt, daß das Entsorgungskonzept der alten Bundesregierung gescheitert sei. Damit verlieren auch die Entsorgungsvorsorgegrundsätze der Regierungschefs aus dem Jahr 1979 ihre Grundlage. (Sie standen nach Meinung des BUND sowieso in eklatantem Widerspruch zu den Anforderungen des § 9a AtG.) Auch die jetzt angestrebte Interims- und Zwischenlagerung von abgebrannten BE erfüllt keineswegs die Anforderungen des § 9a AtG. Der BUND sieht insoweit verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art. 2.2 GG.

  7. Durchweg werden die Umweltauswirkungen als nicht relevant bezeichnet. (Lediglich die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden durch den Bau des ZL Brokdorf werden als hoch eingestuft.) Diese Bewertung verwundert bei den geplanten Vorhaben, die z. T. ein Mehrfaches an langlebigen Nukliden aufnehmen sollen als sich in den Reaktoren befindet.

  8. Die Umweltauswirkungen des Normal-Betriebs werden nicht umfassend betrachtet. Mit der Behauptung, es gäbe keine radioaktiven Freisetzungen, werden evtl. Emissionen mit der Abluft nicht betrachtet. Weiter werden weder Beladung der Behälter, deren Transport zum Zwischenlager bzw. Interimslager noch deren Rücktransport ins AKW noch deren später vorgesehener Weitertransport zu einem Endlager betrachtet. Die Behälter sind bislang zur für eine Standzeit von 40 Jahren zugelassen.

  9. Mit keinem Wort wird die derzeitige Debatte um die biologische Wirksamkeit von Neutronenstrahlung erwähnt, deren Ergebnis eine Überschreitung der Dosisgrenzwerte bedeuten könnte.

  10. Evtl. Wechselwirkungen zwischen Zwischenlager und Reaktor werden nicht betrachtet.

  11. Auswirkungen, die daraus folgen, daß auch nach 40 jahren kein Endlager zur Verfügung steht, fehlen.

  12. Störfallauswirkungen auf die Umwelt soll es laut UVU nicht geben.
    Zu betrachtende Unfälle werden aufgelistet:

    • Undichtigkeit des Behälters

    • Versprödung des Behälters

    • Kettenreaktion

    • Deflagration- und Explosionsdruckwellen

    • Hochwasser und Sturmfluten

    • Erdbeben

    • Flugzeugabsturz

    • Sabotage

    • Krieg und terroristische Angriffe

    • bereits nachweisbare Vorbelastungen (chemisch und atomar)

    • Bewertung der in der Nachbarschaft zu den Atomanlagen zu findenden verbänderten Löwenzahnblüten und -stengeln

    • Neueste Prognosen über den Anstieg des Meeresspiegels durch die anthropogen bedingten und natürlichen Klimaveränderungen