Zwischenlager
   


Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung
der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brokdorf der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und der E.ON Kernkraft GmbH

Vom 1. Dezember 2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz, 38226 Salzgitter, macht als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit den §§ 2a und 6 Abs. 1 des Atomgesetzes nachfolgend den verfügenden Teil der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brokdorf der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und der E.ON Kernkraft GmbH vom 28. November 2003, Az.: GZ-V 2 - 8547 510, und die diesbezügliche Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 und § 17 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung öffentlich bekannt:

l. Genehmigung
Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gege ihre Gefahren (Atomgesetz -AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBI. l S 1565), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBI. l S. 3322, 3342), und des § 7 Abs. 2 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrISchV) vom 20. Juli 2001 (BGBI. l S. 1714, BGBI. l 2002, S. 1459), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung und anderer atomrechtlicher Verordnungen vom 18. Juni 2002 (BGBI. l S. 1869, 1903), wird der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und der E.ON Kernkraft GmbH (nachfolgend „die Betreiber" genannt) auf Antrag die Genehmigung erteilt, auf Flur 13, Flurstück 25/21, der Gemarkung Brokdorf, der Gemeinde Brokdorf, Amt Wilstermarsch, Kreis Steinburg, Land Schleswig-Holstein, innerhalb des abgeschlossenen Geländes des Kernkraftwerkes Brokdorf Kernbrennstoffe in Form von bestrahlten Uran-Brennelementen des Typs 16x16-20 und bestrahlten Mischoxid-Brennelementen des Typs 16x16 20-4 aus dem Kernkraftwerk Brokdorf in maximal 100 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/19 mit insgesamt bis zu

• 1000 Mg Schwermetall,
• 5,5- 10 hoch19 Bq Aktivität und
• 3.75 MW Wärmeleistung

in einem Standort-Zwischenlager zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlage gemäß den in Abschnitt B. Nr. 1 genannten Unterlagen, insbesondere gemäß den „Technischen Annahmebedingungen", sowie dem gesonderten Schreiben zur Anlagensicherung, das Bestandteil dieser Genehmigung ist, sowie gemäß den Abschnitten C. bis E. mit folgenden Maßgaben aufzubewahren:

1. Lagergebäude und Lagerregime

Die Aufbewahrung der beladenen Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 erfolg in einem Lagergebäude aus Stahlbeton.

Die Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 werden gemäß „Belegungsplan stehend abgestellt.

Die maximale Wärmeleistung für zwei benachbarte Behälterreihen (10 Behälter) beträgt 375 kW

2. Behälter

Die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe erfolgt in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR' V/19, die den Anforderungen der in den „Technischen Annahmebedingungen" genannten Stückliste entsprechen und eine Abnahmebescheinigung gemäß dem zum Zeitpunkt der Einlagerung geltenden Zulassungsschein für ein Versandstückmuster des Typs B(U) für spaltbare radioaktive Stoffe haben.

Jeder beladene Behälter ist zur Überwachung der Dichtheit des Doppeldeckeldichtsystems mit einem mechanischen Druckschalter ausgerüstet, der an das Behälterüberwachungssystem des Standort- Zwischenlagers Brokdorf angeschlossen ist.

3. Beladung, Abfertigung

Die Beladung erfolgt gemäß den „Technischen Annahmebedingungen" und den Bedingungen des zum Zeitpunkt der Einlagerung geltenden Zulassungsscheins für ein Versandstückmuster des Typs B(U) für spaltbare radioaktive Stoffe. Soweit gemäß dem Zulassungsschein der Nachweis der Zu- lässigkeit der Beladung durch den Vergleich der für das Brennelement berechneten Gamma-Quell- stärken mit den Referenzquellstärken erfolgt, kann abweichend vom Zulassungsschein als Referenzdatum das Entladedatum zuzüglich der Abklingzeit bis zum Abtransport zur Vorbereitung und Durchführung der Endlagerung verwendet werden.

Die Uran-Brennelemente haben folgende Spezifikationswerte:

 

-

maximale Schwermetallmasse 560 kg,

 

-

Anfangsanreicherung mit U-235 von maximal 4,45 %,

 

-

maximaler gemittelter Abbrand 55 GWd/Mg Schwermetall und für Uran-Hochabbrand-Brennelemente 65 GWd/Mg Schwermetall.

Die Mischoxid-Brennelemente haben folgende Spezifikationswerte:

 

-

maximale Schwermetallmasse 550,5 kg,

 

-

maximaler Gesamt-Spaltstoffgehalt von 5,42 %, davon maximaler Pu-fiss-Gehalt von 4,75 % um maximal 0,72 % U-235,

 

-

maximaler gemittelter Abbrand 55 GWd/Mg Schwermetall.

Die Wärmeleistung eines beladenen Behälters beträgt maximal 39 kW.

Die Dichtung zwischen dem Primärdeckel und dem Behälterkörper ist ein nass verpresster aluminium- oder silberummantelter metallischer Federkern-Dichtring.

4. Betrieb

Der Betrieb auf dem Gelände innerhalb des Zaunes des Standort-Zwischenlagers Brokdorf erfolgt ausschließlich nach dem Betriebsregime des Standort-Zwischenlagers Brokdorf.

Alle Arbeiten am Primärdeckel werden im Reaktorgebäude des Kernkraftwerkes Brokdorf durchgeführt

5. Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
Die Genehmigung wird auf den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, die im Standort-Zwischenlager Brokdorf bei Prüfungen und Wartungen verwendet werden oder als betriebliche radioaktive Abfälle anfallen, erstreckt. Dies schließt mit ein:

das Abstellen leerer, innen kontaminierter Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 mit einer Aktivität von bis zu 7,4 • 1012 Bq pro Behälter, die für die Beladung mit bestrahlten Brennelementen zum Zwecke der Aufbewahrung im Standort-Zwischenlager Brokdorf vorgesehen sind

den Umgang mit den beantragten umschlossenen radioaktiven Stoffen in Form von Prüfstrahlern für Mess- und Kalibrierzwecke.

Gemäß § 77 Satz 1 StrISchV wird ferner die Abgabe der betrieblichen radioaktiven Abfälle einschließlich der Gasproben an das Kernkraftwerk Brokdorf genehmigt.

Diese Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Brokdorf ist antragsgemäß auf die bestrahlten Brennelemente des Druckwasserreaktors des Kernkraftwerkes Brokdor am Standort Brokdorf beschränkt.

Diese Genehmigung ist befristet auf 40 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einlagerung des ersten Behälters in das Standort-Zwischenlager Brokdorf. Die radioaktiven Inventare dürfen in den einzelnen Transport- und Lagerbehältern für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beladung aufbewahr werden.

Die Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und die E.ON Kernkraft GmbH sind Inhaberinnen der aus dem Kernkraftwerk Brokdorf und dem Standort-Zwischenlager Brokdorf bestehenden gemeinsamen Kernanlage im Sinne des §17 Abs. 6 AtG in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2 letzter Halbsatz und Nr. 6 der Anlage 1 zum Atomgesetz.

II. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, schriftlich erhoben werden. Die Klage wäre gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dieses vertreten durch den Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, in 38226 Salzgitter, zu richten. Für die Erhebung der Klage und das weitere gerichtliche Verfahren besteht Vertretungszwang; danach muss sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des HOCHschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.

Hinweis
Mit dem Bescheid sind Nebenbestimmungen verbunden. Die Genehmigung ist auf Grundlage von Unterlagen erteilt worden, die im Genehmigungsbescheid detailliert aufgeführt sind. Je eine Ausfertigung der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-ZwischenIager in Brokdorf der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und der E.ON Kernkraft GmbH liegt zur Einsichtnahme beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Ausstellungsraum, Willy-Brandt-Straße 5 in 38226 Salzgitter, und im Amt Wilstermarsch, 1. Etage, Zimmer-Nr. 19, Kohlmarkt 25 in 25554 Wilster, in der Zeit vom 7. Januar bis 20. Januar 2004 während der nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten aus:
• Bundesamt für Strahlenschutz
  Montag-Donnerstag 08.00 -15.30 Uhr
  Freitag 08.00-14.00 Uhr
• Amt Wilstermarsch
  Montag - Donnerstag 08.00 -12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
  Freitag 08.00 -12.00 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid (hier: Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brokdorf der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und der E.ON Kernkraft GmbH vom 28. November 2003, Az.: GZ-V 2 - 8547 510) auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, angefordert werden.

Salzgitter, den 1. Dezember 2003
Bundesamt für Strahlenschutz
Im Auftrag Brenner