Einwendungen gegen das atomare Zwischenlager
Brokdorf
Gegen die geplante Errichtung eines atomaren Zwischenlagers
am Atomkraftwerk Brokdorf erhebe ich aus folgenden Gründen
meine Einwendungen:
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Die geplante Nutzung der Castorhalle verstößt gegen
das Grundgesetz. Durch die in der Castorhalle gelagerten Radioaktivitätsmengen
wird mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
verletzt.
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Es gibt keine Rechtsgrundlage für den Bau der Castorhalle,
weil der Atomkonsens nicht unterschrieben ist und das Atomgesetz
noch nicht geändert wurde.
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Landwirtschaftliche Produkte aus der Wilstermarsch können
nicht mehr vermarktet werden, wenn auch nur Bruchteile der in
der Castorhalle gelagerten radioaktiven Giftstoffe freigesetzt
werden.
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Es gibt weltweit kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll.
Es ist zu befürchten, dass die als Zwischenlager beantragte
Castorhalle später als Endlager genutzt werden muss.
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Die Sicherheit der Castorhalle ist nicht gewährleistet,
z.B. bei Deichbrüchen, Flugzeugabstürzen, Explosionsdruckwellen
bei Tankerunglücken auf der Elbe.
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Die Castorbehälter sind nach wie vor unsicher. Niemand
weiß, wie lange sie dicht bleiben. Im Januar 2001 wurden
auf dem AKW-Gelände-Brokdorf Atommüllfässer entdeckt,
die schon nach 4 Jahren durchgerostet waren.
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In den Castorbehältern entsteht Neutronenstrahlung, die
besonders gesundheitsschädlich ist.
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Die Castorbehälter sind nicht geschützt gegen sabotierende
Mitarbeiter, kriegerische Einwirkungen oder terroristische Angriffe.
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Freigesetzte radioaktive Stoffe können ungehindert mit
der Abluft ins Freie gelangen. Die Abluft wird weder gefiltert
noch auf Radioaktivität geprüft.
Weitere Einwendungen behalte ich mir vor.
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Bitte schicken Sie Ihre Einwendung bis zum 26. März 2001 an
Dr. Karsten Hinrichsen, Dorfstraße 15, 25576 Brokdorf oder
Dr. Jürgen Ruge, Am Steindamm 1, 25554 Wilster
Erstellt von:
Aktionskreis Stilllegen Sofort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Steinburg
Initiative "Wir schützen die Kinder von Sellafield"
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