Zwischenlager
   


Karsten Hinrichsen
Dorfstr. 15
25576 Brokdorf

1.11.98

Antrag:

Die Kreismitgliederversammung/
Der Landesvorstand/
Der Landeshauptausschuß/
Die Bundesdelegiertenkonferenz
möge beschließen:

Die Atomaufsichtsbehörde des Landes wird aufgefordert, die Zustimmung zum Wiederanfahren der AKWs nach der Jahresrevision 1999 zu verweigern. Der Bundesumweltminister wird aufgefordert, dagegen keine Weisung auszusprechen.

Die neue Bundesregierung hält das derzeitige Entsorgungskonzept für gescheitert (s. rot/grüner Koalitionsvertrag). Transporte abgebrannter Brennelemente sind derzeit wegen der festgestellten Kontaminationen ausgesetzt. Die Beschädigung eines Behälters beim Absturz läßt auch Zweifel an deren Sicherheit aufkommen. Zwischen den Deckeln der Castor?Behälter wurde Feuchtigkeit entdeckt, die zu Korrosion führen kann.

Die Betreiber sind gemäß § 7a des Atomgesetzes (und Festlegungen in den Betriebsgenehmigungen der AKWs) zur Entsorgung der abgebrannten Brennelemente verpflichtet. Dazu sind sie nicht in der Lage, denn es gibt kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll. Um dennoch den Weiterbetrieb der AKWs zu ermöglichen, vereinbarten die Regierungschefs von Bund und Ländern im Jahre 1979, daß sie als "Entsorgungsvorsorgenachweis" anerkennen würden, wenn die Betreiber nach jedem Brennelementwechsel den Verbleib der abgebrannten BE für die nächsten sechs Jahre nachweisen und Fortschritte bei der Erkundung eines Endlagers nachzuweisen könnten.

Auf die Möglichkeit, daß eine neue Bundesregierung nicht mehr bereit sein würde, diesen "Entsorgungsnachweis" anzuerkennen, wies der jetzige Umweltstaatssekretär Baake noch im April 1998 ausdrücklich hin.

Die Entsorgungsproblematik hat sich zwischenzeitlich weiter verschärft: Bei strenger Auslegung kann der Nachweis des Verbleibs der abgebrannten Brennelemente derzeit gar nicht geführt werden ? wenn im Abklingbecken eines AKW weniger freie Stellplätze vorhanden sind als für neun Jahresentladungsmengen (drei müssen immer für Notentladungen frei gehalten werden), ? weil die Transporte ausgesetzt sind.

Diese Rechtsauffassung vertrat das Schleswig?Holsteinische Energieministerium (MFE) im Juni 1998, als es um die Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brokdorf ging (s. S. 18 des Umdrucks 14/2356 des Landtags in SH). Wegen der vom BMU angedrohten Weisung knickte das MFE allerdings ein. In der dann am 26.6.98 erteilten Zustimmung zum Wiederanfahren (s. S. 4 des Bescheids) wurden die Bedenken des MFE zwar abgeschwächt formuliert, jedoch angekündigt, "diese Themenstellung ... weiter zu verfolgen".